Inhalt

Positionspapier Städtebauförderung

Städtebauförderung vereinfachen und flexibilisieren: Ausgabereste abbauen


Die Städtebauförderung gehört seit 1971 zum Kernbereich der Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Aktuell stellt der Bund jährlich 790 Mio. € für die Städtebauförderung bereit. Mit dem aktuellen Fördervolumen werden deutschlandweit mehr als 2.200 Gesamtmaßnahmen in rund 2.000 Kommunen unterstützt. Allerdings ist der Mittelbedarf vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen der Kommunen deutlich höher. Daher fordern wir bereits seit Langem eine Aufstockung der Städtebaufördermittel auf jährlich 1,5 Mrd. €.

Neben der unzureichenden Finanzausstattung der Fördermittel gibt es in der Praxis aber auch zunehmend Schwierigkeiten, die vom Bund bereitgestellten Mittel zeitnah zu verausgaben. So haben sich die Ausgabereste in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Zwischen 2011 und 2021 ist ein Anstieg der Ausgabereste von 4 Mio. € auf 680 Mio. € festzustellen. Diese Mittel fehlen den Kommunen für die Umsetzung ihrer städtebaulichen Maßnahmen. Die Gründe für den Anstieg der Ausgabereste sind vielfältig und liegen vor allem an komplizierten Vorschriften und unflexiblen Verfahren, die von Bund, Ländern und Kommunen vorgegeben und von Antragstellern zu erfüllen sind.

Die vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, in dem auch die beiden sachsen-anhaltischen Verbände VdWg und VdW organisiert sind, und DIE.STADTENTWICKLER Bundesverband erarbeiteten Vorschläge basieren auf einer Befragung, die im September 2022 unter Wohnungsunternehmen und Stadtentwicklungsgesellschaften durchgeführt wurde. An der Befragung hatten sich zwölf Unternehmen beteiligt, die deutschlandweit in 2.084 Kommunen tätig sind.

Insgesamt wurden 18 konkrete Vorschläge auf der Ebene von Bund, Länder und Kommunen erarbeitet. So könnte der Bund die Verwaltungsvereinbarung nicht nur deutlich früher, sondern auch als zweijährige Vereinbarung abschließen. Die Länder sind vor allem gefordert, die eigenen Förderrichtlinien zu überarbeiten und statt der Bewilligung von Einzelmaßnahmen zum flexibleren Gesamtmaßnahmenbewilligungsprinzip überzugehen. Darüber hinaus wurde den Kommunen vorgeschlagen, vor dem Hintergrund des Personalmangels verstärkt Tätigkeiten auszulagern und die Unterstützung von Sanierungsträgern in Anspruch zu nehmen.

Sämtliche Vorschläge sind im Positionspapier zusammengefasst, die wir als wohnungswirtschaftliche Verbände hier in Sachsen-Anhalt nur unterstützen können.

Das Positionspapier vom GdW und DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND finden Sie hier.

Autor: GdW, VdWg und VdW Sachsen-Anhalt, 20.03.2023