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Fachtagung des Sozialministeriums und des VdW Sachsen-Anhalt »Barrierefreies Wohnen« in Dessau

Am 25.09.2025 fand in der Hochschule Anhalt auf dem Campus Dessau die Fachtagung „Barrierefreies Wohnen“ statt. Organisiert vom Sozialministerium Sachsen-Anhalt, dem Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. und der Unfallkasse Sachsen-Anhalt als Landesfachstelle für Barrierefreiheit konnten mehr als 130 Teilnehmer in Dessau begrüßt werden.

Initiiert vom Sozialministerium standen die Ergebnisse der Sonderauswertungen des Mikrozensus 2022 im Zentrum der Tagung. Ausweislich des Zensus 2022 sind lediglich 6,00 % des Wohnungsbestandes barrierearm. Auf 100 mobilitätseingeschränkte Haushalte stehen nur 24 Wohnungsangebote zur Verfügung. Sachsen-Anhalt belegt im Ranking für barrierereduziertes Wohnen auf Platz 13 der 16 Bundesländer.

Ziel der Fachtagung war es, durch Impulsreferate des Fachministeriums, des Verbandes der Wohnungswirtschaft und des Landesbehindertenbeirats auf die aktuelle Lage und die Perspektiven der nächsten 20 Jahre hinzuweisen und durch Praxisbeispiele auf Lösungsmöglichkeiten seitens der kommunalen Wohnungswirtschaft hinzuweisen.

In 5 Workshops wurde dann mit den Teilnehmern fachlich diskutiert und an Handlungsoptionen gearbeitet. Der vom VdW Sachsen-Anhalt organisierte Workshop 1 wurde wissenschaftlich begleitet durch 3 Studenten der Hochschule Anhalt unter Leitung von Prof. Dr. Zänker vom Lehrstuhl für Immobilienwirtschaft. Anhand von Praxisbeispielen der kommunalen Wohnungsgesellschaften aus Staßfurt, Dessau und Lutherstadt Wittenberg wurden verschiedene Projekte und anhand der Definitionen von barrierefrei, barrierearm und barrierereduziert präsentiert. Dabei stand die jeweils konkrete Maßnahmen, eine Investitions- und Finanzierungsberechnung sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme im Vordergrund.

Die Erkenntnisse der abschließenden Podiumsdiskussion waren eindeutig: in Sachsen-Anhalt gibt es einen erheblichen Bedarf an generationengerechtem Wohnraum. Die Bedarfslage wird sich aufgrund der anhaltenden Schrumpfung und Überalterung der Gesellschaft weiter zunehmen.

Die Landesregierung ist nunmehr - wie im Koalitionsvertrag eindeutig geregelt – zum Handeln aufgefordert!

Autor: VdW, 23.10.2025