Inhalt
Datum: 16. März 2022 Uhrzeit: 11:00 bis 14:00 Uhr
Online-Seminar

BGH aktuell (12.01.2022) Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung & BGH aktuell (08.12.2021) Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

Thema I - BGH aktuell (12.01.2022)
Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung:
Aktuelle Rechtslage bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen

Thema II - BGH aktuell (08.12.2021)
Update: Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug:
Aktuelle Rechtslage im Wohnraum- und bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen

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Referent:  

RA Mario Viehweger
Kanzlei Hirsch, Thiem & Collegen, Dresden/München

Zielgruppe:

Geschäftsführer/innen, Vorstände und Mitarbeiter/innen, die mit der speziellen Materie befasst sind

Termin, Zeit:

Mittwoch, 16.03.2022, 11:00 bis ca. 12:00 Uhr/13:00 bis ca. 14:00 Uhr

Anmeldungen:

Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V.
Olvenstedter Straße 66, 39108 Magdeburg
E-Mail: veranstaltungen@vdw-lsa.de

Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V.
Breiter Weg 261, 39104 Magdeburg
E-Mail: info@vdwg-lsa.de

Ziele/Inhalte:

Thema I - BGH aktuell (12.01.2022):

Die pandemiebedingt staatlich angeordneten Schließungsverfügungen führten zu zahlreichen Konflikten zwischen Vermietern und Mietern. Der Streit um die Risikotragung der Miet- bzw.  Pachtzahlung wurde nun durch den Bundesgerichtshof entschieden. 

Erkennen - was das Gesetz regelt
Wissen - wie die Gerichte entscheiden
- praxisgerecht Handeln –

In diesem Web-Seminar erhalten Vermieter und Verpächter ein Update zur aktuellen Rechtslage und Praxiserfahrungen aus erster Hand.

Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den weiteren Teilnehmer*innen live zu diskutieren.

  • BGH, Urteil v. 12.01.2022:
    • Mietminderung, rechtliche Unmöglichkeit oder Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB?
    • Warum das Urteil des OLG Dresden vom 24.02.2021 vom BGH aufgehoben wurde.

  • Folgen für die Praxis: 
    • Wann kann sich der Mieter/Pächter auf eine reduzierte Miete/Pacht erfolgreich berufen?
    • Welche Anforderungen stellt der BGH an eine Vertragsanpassung?
    • Welche staatlichen Unterstützungsleistungen müssen sich der Mieter/Pächter anrechnen lassen – und welche nicht?
    • Ist bei einem Filialisten (KiK, Ernsting`s family) die Beeinträchtigung des Konzernumsat-zes oder der Filialumsatz maßgeblich?
    • Wie ist das Prozessrisiko mit der Entscheidung des BGH zu bewerten?
    • Wer muss was beweisen und welche Unterlagen vorlegen?  

Vorteile:

JETZT ist Information alles:

  • um unnötige Prozesse zu verhindern und
  • unberechtigte Zahlungsrückstände beizutreiben!   

Thema II – BGH aktuell (08.12.2021)

Die Erheblichkeit des zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Wohnraummietverhält-nisses wegen Zahlungsverzugs berechtigenden Mietrückstands ist im Grunde genommen ein „alter Hut“; zwei Monatsmieten „drüber“ und der Fall ist gelaufen. Wie verhält sich aber die Rechtslage, wenn der Mieter nur mit Teilbeträgen in Rückstand gerät? Wann ist ein Mietrückstand so erheblich, dass dies eine fristlose Kündigung begründet? Was ist, wenn der Mieter Mietrückstände teilweise ausgleicht? 

Der Streit um die Kündigungsberechtigung des Vermieters bei teilweisen Zahlungsrückständen wurde nun durch den Bundesgerichtshof entschieden.

Erkennen - was das Gesetz regelt
Wissen - wie die Gerichte entscheiden
- praxisgerecht Handeln –

In diesem Web-Seminar erhalten Vermieter und Verpächter ein Update zur aktuellen Rechtslage bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzug aus erster Hand.

Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den weiteren Teilnehmer*innen live zu diskutieren. 

Inhalte  

  • BGH, Urteil v. 08.12.2021: Wann ist ein Zahlungsrückstand erheblich?  
  • Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug:
  • Aktuelle Rechtslage im Wohnraum- und bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen  
  • „Heilungsvorschriften“ bei Mietzahlungen nach Kündigung richtig anwenden  
  • Praxis: Anforderungen an die „hilfsweise“ ordentliche Kündigung   

Vorteile:

JETZT ist Information alles: 

  • um unnötige Prozesse zu verhindern und
  • einen Räumungsanspruch erfolgreich durchzusetzen!   


Alle Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Durchführung der Seminarveranstaltung ein Zertifikat.

Die Veranstaltung erfüllt die Anforderungen von zwei Weiterbildungsstunden gemäß § 34c GewO und § 15b MaBV.