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Verlängerung von »COVID-19-Sonderregelungen« und Hinweis zu Umlaufbeschlüssen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Weg gebracht.
Danach soll die Geltung der §§ 1 bis 5 gemäß § 7 Absatz 1 bis 5 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stif-
tungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.
Regelungsgehalt des im März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes konnte allein eine Verlängerung der entsprechenden Erleichterungen sein. Eine
darüberhinausgehende Befugnis der Bundesregierung bestand ohne Einschaltung des Deutschen Bundestages nicht.
Kern der Regelung ist, dass auch im Jahr 2021 die Unternehmen bzw. die unterschiedlichen Rechtsformen in die Lage versetzt werden sollen, erforderliche Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben.

12.09.2020