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Die Wohnungswirtschaft in Sachsen-Anhalt fordert mehr Unterstützung!

Mit Veröffentlichung der ersten Wahlkampfprogramme der Parteien für den Bundes- und Landtagswahlkampf 2021 mehren sich die Sorgenfalten der Wohnungsunternehmen im Land. Die Programmatik der Parteien in der Wohnungs- und Mietenpolitik würdigt die Probleme und Herausforderungen in Sachsen-Anhalt nicht ansatzweise. Ronald Meißner als Verbandsdirektor der Wohnungsgenossenschaften in Sachsen-Anhalt fordert einen Kurswechsel der Politik und endlich ein entschlossenes Handeln in der Städtebau- und Wohnungsbauförderung des Landes in den kommenden Jahren. Jens Zillmann, Verbandsdirektor der Wohnungswirtschaft in Sachsen-Anhalt fordert gar ein neues „Stadtumbauprogramm 2030“ um den Herausforderungen in Sachsen-Anhalt wirkungsvoll zu
begegnen, denn laut Bevölkerungsprognose wird unser Bundesland bis 2030 rd. 177.000 Einwohner verlieren und der Leerstand auf > 160.000 Wohnungen anwachsen.

Konkret müsse die Politik in Bund und Land in den folgenden Themen ihren Kurs ändern, sagen die Direktoren beider Verbände, die mit gemeinsam 330.000 Wohnungen mehr als 600.000 Menschen in Sachsen-Anhalt ein Zuhause geben:

Mietpreisbremse und Mietendeckel

Die in Berlin erdachten Instrumente zur Dämpfung der Mietpreise in den stark wachsenden Metropolen Deutschlands machen in Sachsen-Anhalt bei EUR 5,00 Durchschnittsmiete keinen Sinn. Sie schaffen keine neuen Wohnungen und verschrecken Investoren, die Planungssicherheit brauchen. Künstlich gedeckelte Mieten in Metropolen verstärkten nur das Ausbluten des ländlichen Raumes, denn dort steigt der Leerstand und die echten Probleme bleiben ungelöst.

Corona-Folgen

Etwa 70 Prozent der gewerblichen Mieter hätten wegen der Pandemie Zahlungsstundungen erhalten. Spätestens wenn die Insolvenzantragssperre nicht mehr gilt, sei mit vielen Insolvenzen zu rechnen. Der Staat solle den Betroffenen die Ausfälle ersetzen und die Wohnungswirtschaft „endlich als systemrelevant“ einstufen, denn Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften tragen zwar wesentlich zur Attraktivität der Innenstädte bei, sind jedoch bislang von allen Corona-Hilfspaketen ausgeschlossen.

Klima-Steuer

Für die seit Jahresanfang 2021 geltende Kohlendioxid-Bepreisung, kurz CO2-Steuer, gibt es noch immer keine Regelung zur Umlage dieser zusätzlichen Kosten. Diese Zusatzsteuer kostet im Jahr 2021 im Schnitt 33 Euro pro Wohnung und es ist ungerecht und völlig inakzeptabel, den Betrag allein dem Vermieter aufzubürden. Eine Steuerung oder gar Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes wird damit jedenfalls nicht erreicht.

Grundsteuer-Reform

Sachsen-Anhalt plant, vom Bundesmodell Gebrauch zu machen und dabei eine mittlere Nettokaltmiete zum Ansatz zu bringen, die dann fernab von den tatsächlichen Mieten in Sachsen-Anhalt läge. Folge: Die Wohnungsbestände mit preiswerten Mieten würden am stärksten belastet und zu einer deutlichen Erhöhung der Steuer führen. Es stehe zu befürchten, dass die wegen Corona sehr finanzknappen Kommunen sich nicht an ihre Versprechen halten, die Reform „aufkommensneutral“ umzusetzen.

Ländlicher Raum

Die vom Bund bereits 2019 angekündigten Förderprogramme zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raums sind bislang nicht umgesetzt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse – Regionalen Ausgleich stärken“ gab zwar zahlreiche Empfehlungen, jedoch keinerlei finanzielle Unterstützung. Zinsverbilligungen für Kredite brächten in der Nullzinsphase fast keine Effekte. Es müssen dringlich mehr direkte Investitionszuschüsse bereitgestellt werden! Um das Ausbluten des ländlichen Raums zu stoppen, müssten auch der Ausbau des Breitband-Internets sowie des öffentlichen Nahverkehrs viel schneller vorankommen.

Modernisierungsumlage

Als Instrument der Mietpreisbremse wurde 2019 der Satz, mit dem Modernisierungen auf die Miete umgelegt werden dürfen, von elf auf acht Prozent gesenkt und zudem auf zwei Euro pro Quadratmeter gedeckelt. Für die Wohnungsunternehmen, die mit ständig steigenden Baukosten konfrontiert sind, werden Investitionen dadurch unwirtschaftlich. Kämen jetzt neue Forderungen hinzu, den Satz auf vier Prozent zu verkleinern oder ganz abzuschaffen, würden Investitionen völlig ausbleiben und die Städte dem Verfall preisgegeben, warnen die Wohnungsverbände.

Wohnungs- und Städtebauförderung

Für die seit 2020 neue, auf 3 Säulen beruhende Städtebauförderung ist in Sachsen-Anhalt bis heute noch immer keine Richtlinie in Kraft gesetzt und die Gesamtförderung 2021 gar rückläufig. Auch das zum 01.01.2021 angekündigte Programm zur Förderung des sozialen Wohnungsneubaus ist noch immer nicht in Kraft! Es steht zudem zu befürchten, dass in Verbindung von Mietpreis- und Belegungsbindung die Programmbedingungen für die Wohnungsunternehmen in den Wohnungsmärkten des ländlichen Raums nicht umsetzbar sind und die Förderung ihr eigentliches Ziel, klimafreundliche und barrierefreie Wohnungen im ganzen Land und zu bezahlbaren Mieten nicht erreichen wird!

20.04.2021