VdW/VdWg-Seminarveranstaltung - Grundlagen des Mietrechts (für Auszubildende, Neu- und Quereinsteiger) Teil II
Das Seminar befasst sich mit den Grundzügen des Mietrechts und ist speziell auf den Kenntnis-stand von Auszubildenden und Berufsanfängern zugeschnitten.
Referent: |
RA Detlef Wendt |
Zielgruppe: |
Auszubildende und Berufsanfänger von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Wohnungsverwaltungen (mit Mietenverwaltung) |
Termin, Zeit, Ort: |
Donnerstag, 17.04.2023, |
Anmeldungen: |
Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. |
Anmeldeschluss: |
10.04.2023 |
Ziele/Inhalte:
Das Seminar befasst sich mit den Grundzügen des Mietrechts und ist speziell auf den Kenntnisstand von Auszubildenden und Berufsanfängern zugeschnitten. Es besteht ausreichend Möglichkeit zur Fragenstellung.
Erster Teil (Web-Seminar vom 16.02.2023):
Harry Halunke soll heute bei Ihnen einen Mietvertrag unterschreiben. Zuvor hat er einige Fragen. Leider sind alle Kollegen auf einer Fortbildung. Jetzt müssen Sie Harrys Fragen beantworten zu: Schriftform, Vertragsparteien, allgemeine Vertragsbestimmungen, Miete, Mieterhöhung, Betriebskosten, Tierhaltung, Kaution, Kleinreparaturklausel.
3 Monate später: Harry hat eine Kündigung wegen Zahlungsverzug erhalten. Ihre Kollegen sind zum Betriebsausflug in einem Schweinemastbetrieb. Sie als Vegetarier sind im Büro geblieben. Harry will mit Ihnen über die Kündigung sprechen.
Zweiter Teil:
1 Monat später: Harry hat erneut eine Kündigung erhalten. Diesmal soll er Nachbarn beleidigt haben und zu laut gewesen sein. Auch darüber will Harry mit Ihnen sprechen.
8 Monate später: Die Zwangsräumung von Harry Halunke hat stattgefunden. Die Wohnung sieht aus wie nach einer Gebäudesprengung. Ihre Kollegen sind der Meinung, dass Sie Harry am besten kennen. Sie sollen sich daher um die Wohnungsabnahme, Durchsetzung der Schönheitsreparatur- und Schadensersatzansprüche sowie die Titulierung der Restmieten durch Mahnbescheid kümmern.
Alle Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Durchführung der Seminarveranstaltung ein Zertifikat.
Die Veranstaltung erfüllt die Anforderungen von drei Weiterbildungsstunden gemäß § 34c GewO und § 15b MaBV.