Inhalt
Datum: 29. Juni 2022 Uhrzeit: 10:00 bis 15:30 Uhr
Online-Seminar

Kündigung und Räumungsklage

Alle Facetten von Kündigungen wegen Zahlungsverzugs werden anhand von zahlreichen Übungs-fällen mit den Teilnehmenden besprochen. Jeder Teilnehmende soll in die Lage versetzt werden, anhand seiner Fälle zu entscheiden, ob und insbesondere in welchen konkreten Fällen er kündigen und ggf. Räumungsklage erheben will. Es werden Muster für Abmahnungen und Kündigungen vor-gestellt.

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Referent:  

RA Detlef Wendt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Zielgruppe: Geschäftsführer/innen, Vorstände und Mitarbeiter/innen, die mit der speziellen Materie befasst sind
Termin, Zeit, Ort:

Mittwoch, 29.06.2022, 10:00 bis ca. 15:30 Uhr

Anmeldungen:

Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V.
Olvenstedter Straße 66, 39108 Magdeburg
E-Mail: veranstaltungen@vdw-lsa.de

Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V.
Breiter Weg 261, 39104 Magdeburg
E-Mail: info@vdwg-lsa.de

Ziele/Inhalte:

Alle Facetten von Kündigungen wegen Zahlungsverzugs werden anhand von zahlreichen Übungsfällen mit den Teilnehmenden besprochen. Jeder Teilnehmende soll in die Lage versetzt werden, anhand seiner Fälle zu entscheiden, ob und insbesondere in welchen konkreten Fällen er kündigen und ggf. Räumungsklage erheben will. Es werden Muster für Abmahnungen und Kündigungen vorgestellt.

Inhalt:

  • Der Mieter zahlt gar keine Miete mehr
  • Der Mieter zahlt die Miete unvollständig
  • Der Mieter zahlt die Miete verspätet
  • Der Mieter zahlt die BKO-Nachzahlungen nicht
  • Der Mieter zahlt die Kaution nicht vollständig
  • Die Schonfristzahlung: Wann werden Kündigungen unwirksam?
  • Was müssen Vermieter bei Räumungsklagen berücksichtigen?
  • Worauf sollten Vermieter bei Räumungsklagen durch ihre Anwälte beachten?
  • Besonderheiten der Berliner Räumung

Alle Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Durchführung der Seminarveranstaltung ein Zertifikat.

Die Veranstaltung erfüllt die Anforderungen von fünf Weiterbildungsstunden gemäß § 34c GewO und § 15b MaBV.